Immobilienverwaltung Klagenfurt
 

FAQ – Rechnungswesen

Ist die monatliche Abbuchung der Miete von meinem Bankkonto möglich?
Was ist der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Abbuchungs-(Einziehungs-) auftrag?
Wann erfolgt die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?
Was ist eine Wohnbeihilfe?
Was ist eine Mietzinszuzahlung?

 

Ist die monatliche Abbuchung der Miete von meinem Bankkonto möglich?

Die monatliche Abbuchung wird von uns gerne eingerichtet, wenn Sie uns den Abbuchungsauftrag (siehe Service/Formulare) unterschrieben übermitteln.
Sie ersparen sich dadurch auch Überweisungsspesen und brauchen sich um die monatliche Überweisung nicht mehr kümmern.

 

Was ist der Unterschied zwischen Dauerauftrag und Abbuchungs-(Einziehungs-) auftrag?

Beim Dauerauftrag beauftragen Sie ihre Bank jedes Monat einen gleich bleibenden Betrag an uns zu überweisen.
Beim Abbuchungs-(Einziehungs-) auftrag ziehen wir jedes Monat exakt den Betrag von ihrem Konto ein, der sich durch die entsprechende Vorschreibung ergibt.
Sollte sich z.B. durch die Abrechnung der Betriebskosten ein Guthaben ergeben, wird dieses mit der laufenden Miete gegen verrechnet oder im Falle eines Gesamtguthabens sogar automatisch rück überwiesen.


Wann erfolgt die Betriebs- und Heizkostenabrechnung?

Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erfolgt bis spätestens 30.Juni des Folgejahres.

 

Was ist eine Wohnbeihilfe?

Die Wohnbeihilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen (Höhe der Miete, persönliche Verhältnisse, Einkommen) vom Amt der Kärntner Landesregierung gewährt.
Den entsprechenden Antrag erhalten Sie in bei unseren Mitarbeitern im Rechnungswesen.

 

Was ist eine Mietzinszuzahlung?

Die Mietzinszuzahlung wird von der Stadt Klagenfurt unter gewissen Voraussetzungen (z.B Erhalt einer Wohnbeihilfe)  gewährt.
Den Antrag für eine Mietzinszuzahlung erhalten Sie in der Wohnungs-stelle im Parterre Paulitschgasse 13.


 

 

 


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